Das beste Geschäftskonto für Ihre GmbH

Eine GmbH muss ihr Stammkapital auf einem Geschäftskonto einzahlen — bevor die Handelsregistereintragung erfolgt. Wir zeigen, welche Konten am besten geeignet sind und worauf Sie achten sollten.

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Braucht eine GmbH ein Geschäftskonto?

Ja. § 4 GmbHG verlangt eine strikte Trennung von privatem und betrieblichem Vermögen. In der Praxis bedeutet das: Ohne Geschäftskonto kommen Sie nicht ins Handelsregister.

  • Auf das Konto wird das Stammkapital (mind. 25.000 €, davon mind. 12.500 € sofort) eingezahlt.
  • Der Bankbeleg ist Voraussetzung für die Eintragung beim Handelsregister.
  • Erst nach Eintragung wird aus der GmbH i. G. eine vollwertige GmbH.
  • Ohne separates Konto droht zudem die Aberkennung der Haftungsbeschränkung (Durchgriffshaftung).

Wann brauche ich das Konto?

  1. 1. Vor dem Notartermin: Konto bereits online vorbereitet, damit nach der Beurkundung sofort eingezahlt werden kann.
  2. 2. Nach der Beurkundung: Stammkapital einzahlen — Bankbestätigung an den Notar senden.
  3. 3. Nach Handelsregistereintrag: Konto wird auf die finale Firmierung umgeschrieben — bei modernen Anbietern automatisch.

Häufige Fragen zum GmbH-Geschäftskonto

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